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Der Gentoo Gesellschaftsvertrag
Dieser Gesellschaftsvertrag hat die Aufgabe, die übergreifenden
Entwicklungsrichtlinien und Standards des Gentoo Projektentwicklungsteams
eindeutig zu beschreiben. Teile dieses Dokuments wurden vom
Debian Gesellschaftsvertrag abgeleitet. Es ist diesem im Allgemeinen
ziemlich ähnlich, außer dass bestimmte Teile verdeutlicht und erweitert worden
sind, während andere Teile für überflüssig gehalten und entfernt wurden.
Kommentare sind willkommen. Schicken Sie diese an unsere gentoo-dev@lists.gentoo.org Mailing-Liste.
Was ist Gentoo?
Gentoo an sich ist eine Sammlung freien Wissens. Wissen in diesem Zusammenhang
kann als Dokumentation und Metadaten verstanden werden, welche sich mit
Konzepten oder Wissensgebieten befassen, die für Betriebssysteme und ihre
Bestandteile von Bedeutung sind, genauso wie Freie Software, die von
verschiedenen Entwicklern zum Gentoo Projekt beigesteuert wird.
Gentoo, das Betriebssystem, ist vom oben beschriebenen Grundkonzept des Wissens
abgeleitet. Ein Gentoo Betriebssystem sollte die Anforderung erfüllen können,
sein eigener Wirt zu sein. Mit anderen Worten, das Betriebssystem sollte in der
Lage sein, sich selbst von Grund auf aufzubauen unter Verwendung der
vorgenannten Werkzeuge und Metadaten. Wenn ein Produkt, das mit einem
offiziellen Gentoo Projekt verbunden ist, diese Anforderungen nicht erfüllt,
qualifiziert es sich nicht als ein Gentoo Betriebssystem.
Eine offizielle Liste von Gentoo Projekten ist aufgeführt unter
Gentoo
Metastructure. Ein Gentoo Projekt muss kein Gentoo Betriebssystem
hervorbringen, um offiziell anerkannt zu werden.
Gentoo ist Freie Software und wird es bleiben
Unsere Beiträge zu Gentoo werden wir als freie Software, Metadaten oder
Dokumentation veröffentlichen, unter der "GNU General Public License version 2"
(oder spätere, nach unserem Ermessen) oder unter der "Creative Commons -
Attribution / Share Alike version 2" (oder spätere, nach unserem Ermessen).
Jegliche Beiträge von außen zu Gentoo (in Form von frei verteilbarem Quellcode,
Binärdateien, Metadaten oder Dokumentation) können in Gentoo integriert werden,
vorausgesetzt, man räumt uns das Recht dazu ein. Dennoch wird Gentoo niemals von
einem Stück Software oder Metadaten abhängig sein, solange dieses nicht
der "GNU General Public License", der "GNU Lesser General Public License", der
"Creative Commons - Attribution/Share Alike" oder einer anderen Lizenz
entspricht, die von der Open Source Initiative (OSI) anerkannt wird.
Notiz:
Wir denken darüber nach, die obige Klausel zu erweitern, um zu verlangen, dass
alle Kernkomponenten von Gentoo einer Lizenz entsprechen müssen, die von der OSI
und von der Free Software Foundation (FSF) anerkannt wird.
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Wir werden der Gemeinschaft der Freien Software etwas zurückgeben
Wir werden Beziehungen zu Autoren freier Software aufbauen und wenn möglich
mit ihnen zusammenarbeiten. Wir werden den vorgelagerten (engl.: "upstream")
Autoren der Software, die in unser System integriert ist, Fehlerbehebungen,
Verbesserungen, Anwenderanforderungen usw. einreichen. Wir werden auch
unsere Beiträge zu Gentoo klar dokumentieren, genauso wie jegliche
Verbesserungen oder Änderungen, die wir an externen Quellen durchführen, die von
Gentoo benutzt werden (ob in der Form von Patches, "sed tweaks" oder in einer
anderen Form). Wir räumen ein, dass unsere Verbesserungen und Änderungen für die
größere Gemeinschaft der Freien Software viel aussagekräftiger sind, wenn sie
klar dokumentiert und erklärt werden, weil nicht jeder die Zeit oder die
Fähigkeit hat, die eigentlichen Änderungen selbst zu verstehen, die in den
Patches oder "Tweaks" enthalten sind.
Wir werden Probleme nicht verheimlichen
Wir werden unsere Fehlerdatenbank
zu allen Zeiten zur öffentlichen Einsicht offen halten; Fehlermeldungen, die
Anwender online eintragen, werden für andere sofort sichtbar.
Ausnahmen werden gemacht, wenn wir sicherheitsbezogene Informationen oder
Informationen zwischen Entwicklern untereinander mit der Bitte erhalten, sie
nicht vor einem bestimmten Termin zu veröffentlichen.
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